Schulstart am 12. August

Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie hatten schöne Sommerferien. Wir möchten Ihnen vor dem morgigen Wiederbeginn des Unterrichts ein paar wesentliche Informationen mitteilen, welche für Sie von Belang sind. Die Vorgaben des Landes NRW sind im Großen und Ganzen gleich geblieben, an ein paar Stellen allerdings verschärft worden. Die hier geschilderten Regeln gelten zunächst bis zum 31. August, was danach kommt, wird im Wesentlichen vom weiteren Infektionsgeschehen in NRW abhängen.
– Am morgigen Mittwoch hat Ihr Kind von der 1. – 4. Stunde Unterricht, dort werden auch die Stundenpläne ausgeteilt, die ab Donnerstag Gültigkeit haben. Die Eingänge zur Schule sind dieselben, wie vor den Sommerferien.

– In der Schule herrscht in ALLEN Bereichen Maskenpflicht, nur wenn Ihr Kind am eigenen Platz sitzt, darf die Maske abgenommen werden (Ausnahme: Sportunterricht, welcher nach Möglichkeit im Freien stattfindet; Schwimmunterricht Klasse 3 und 4 – nähere Infos durch die Klassenleitung).

– Wir bitten Sie Ihrem Kind in einem beschrifteten Beutel (Gefrierbeutel o.ä.) eine zweite Maske mit in die Schule geben, welche abgeschlossen im Schrank verweilt und nur dann ausgehändigt wird, sollte Ihr Kind die Maske am Schulmorgen zu Hause vergessen haben. Diese Fälle häuften sich vor den Ferien, und unser Kontingent an Einwegmasken ist stark reguliert.

– Die Pausenzeiten der einzelnen Jahrgänge sind weiterhin versetzt.

Die wichtigsten Informationen des Landes seien hier kurz für Sie zusammengefasst (Langfassung: Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten ab 12. August 2020):

1. Unterricht in Präsenzform ist der Regelfall nach den Ferien. Jedoch ist es jederzeit möglich, dass Ihr Kind aufgrund von Vertretungssituationen oder Quarantäne auf Distanz unterrichtet werden muss. Daher ist es ganz besonders wichtig, dass Sie jederzeit die Nachrichten über unsere Kommunikationsplattform „Schoolfox“ und/ oder auch Briefe im Tornister, im Auge behalten.

2. Generell werden die Kinder in den Klassen unterrichtet. Davon abweichend sind auch Lerngruppen im Jahrgang möglich (z.B. Religionsunterricht). Wir werden weiterhin versuchen, alles möglich zu machen, um die Kontaktpersonen Ihres Kindes einzuschränken.

3. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (also auch in den Pausen) ist ab jetzt landesweit Pflicht (vgl. S. 2). Unsere Hygieneregeln, die vor den Sommerferien galten, haben natürlich weiterhin Bestand (Lüften, gründliches Händewaschen, Hust-Nies-Etikette, Pausenregelungen, getrennte Eingänge…)

4. Änderungen gibt es im Bereich der Risikopatienten: Eltern können ihr Kind weiterhin, wenn es an einer relevanten Vorerkrankung leidet, vom Präsenzunterricht befreien. NEU: Ab einer Befreiung von mehr als sechs Wochen ist jedoch ein ärztliches Attest Pflicht (vgl. S. 5). Grundlegend geändert wurden die Vorgaben beim Zusammenleben mit vorerkrankten Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft: Hier sind vorrangig Maßnahmen zuhause zu treffen, um die Angehörigen zu schützen. Das Kind soll möglichst in die Schule gehen (vgl. S. 5). Nur in eng begrenzten, zeitlichen Ausnahmefällen können Kinder vom Präsenzunterricht befreit werden. Sollte dies für Sie zutreffen, nehmen Sie am besten das „Faktenblatt“ mit zur Besprechung bei ihrem Arzt, der das entsprechende Attest ausstellen muss.

5. Während der Befreiung vom Präsenzunterricht ist eine Teilnahme am Lernen auf Distanz Pflicht und wird bewertet.

6. Ganz wichtig bleibt weiterhin, dass Ihr Kind beim Auftreten von Corona-Symptomen zuhause bleiben muss. Selbst bei einem Schnupfen muss es zunächst 24 Stunden zuhause beobachtet werden (vgl. S. 7). Wir müssen Kinder mit Symptomen aus dem Unterricht abholen lassen. Erst wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Ansonsten muss es zum Arzt.

7. Sind Sie in den letzten 14 Tagen vor Schulbeginn aus einem Risikogebiet aus dem Urlaub zurückgekehrt? Dann müssen Sie und Ihr Kind entweder 14 Tage in Quarantäne, oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Bitte kontaktieren Sie uns möglichst umgehend.

8. Das Schulgebäude ist weiterhin für Dritte nur in Ausnahmefällen zugänglich. Bitte rufen Sie im Sekretariat an, wenn Sie etwas zu erledigen haben oder bestellen Sie z.B. Schulbescheinigungen auch gern per Mail. Für die Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabende) dürfen Sie die Schule betreten. Alles Weitere erfahren Sie in Kürze.

Wir wünschen Ihnen und uns einen guten Start. Es wird ein noch nie dagewesenes Schuljahr werden. Es wird neu, es wird anders, es wird gut!

Viele Grüße vom Team der Pestalozzi- und Schanhollenschule